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Der Verein HERZSCHRITTMACHER FÜR OSTAFRIKA e. V. ist vom Finanzamt Leipzig als gemeinnützig anerkannt. Ihren Spenden- und Fördermitgliedsbeitrag können Sie daher steuerlich geltend machen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Spendenbescheinigung von uns.
Beiträge bis zu einer Höhe von 200 Euro werden von den Finanzämtern ohne Zuwendungsbestätigung anerkannt, der Einzahlungsbeleg/Kontoauszug dient als Nachweis.