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Der Verein HERZSCHRITTMACHER FÜR OSTAFRIKA e. V. ist vom Finanz­amt Leipzig als gemeinnützig anerkannt. Ihren Spenden- und Fördermitglieds­beitrag können Sie daher steuerlich geltend machen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Spendenbescheinigung von uns.
Beiträge bis zu einer Höhe von 200 Euro werden von den Finanzämtern ohne Zuwendungs­bestätigung anerkannt, der Einzahlungsbeleg/Kontoauszug dient als Nachweis.